Mit drei Monaten Verspätung habe ich nun vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08. erfahren, in dem dieses die Rundfunkgebührenfreiheit für beruflich genutzte Internet-PCs erklärt. Damit hat die Doppelbelastung für Freiberufler und Selbstständige ein Ende.
Allerdings bekommen Sie natürlich nicht automatisch Ihr Geld zurück, sondern müssen dieses erst bei der GEZ einfordern. Dafür hat akademie.de praktische Musterschreiben vorbereitet, die Sie nur noch ausfüllen und ggf. anpassen müssen.
Ich bin auch gerade am Formulieren und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Rückforderung!
