Heute sind umfangreiche verbraucherfreundliche Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Welche das sind, können Sie im Artikel bei areamobile lesen. Eine Änderung betrifft die Übernahme der Rufnummer im Mobilfunk, diese ist nämlich ab sofort auch jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich. Sie zahlen dann zwar für Ihren bisherigen Vertrag weiter, können Ihre Rufnummer aber bereits beim neuen Anbieter nutzen. Falls Sie also bisher vor dem Wechsel zu yourfone.de mit der supergünstigen Flatrate in alle Netze zurückgehalten wurden, weil Sie Ihre Handynummer gleich zu diesem Anbieter mitnehmen wollen – dem steht seit heute nichts mehr im Wege!
Weitere positive Änderungen in Kurzform:
- beim Anbieterwechsel mit Übernahme der Rufnummer muß diese spätestens nach 24 Stunden wieder erreichbar sein
- Telekommunikationsanbieter müssen jeweils eine Vertragsvariante mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit anbieten
- bei Beauftragung eines DSL- oder Kabel-Internetanschlusses muss der Anbieter dem Kunden eine Mindestgeschwindigkeit nennen
